IDW-Standards
Die freiwilligen Prüfungen nach dem IDW-Standard steigern das Vertrauen Ihrer Kapitalgeber in Ihr Unternehmen.
Es werden in den verschiedensten Bereichen mehr und mehr Pflicht- und auch freiwillige Prüfung durchgeführt, die den IDW-Standards genügen sollen. Die Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) sind die zurzeit gültigen Bewertungsmaßstäbe, die zur bei Unternehmensbewertungen angewendet werden müssen. Nach Prüfung dieser Richtlinien ergeben sich den Aktionären Spekulationsmöglichkeiten im Rahmen von Unternehmensübernahmen und -einkäufen. Sichern Sie sich unter der Einhaltung dieser Prüfung ein hohes Maß an Integrität Ihren Interessenten und Gläubigern gegenüber!
Moment werden die Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen vom Institut der Wirtschaftsprüfer überarbeitet, da die bisher gültigen Bewertungsstandards wirtschaftliche und steuerliche Sachverhalte nicht sachgerecht abbilden.
Die Berücksichtigung dieser in Kürze in Kraft tretenden Veränderungen werden in der Tendenz zur Ermittlung niedrigerer Abfindungen führen, nach Einschätzung von Experten zwischen 20 und 30 Prozent.
Umfangreiche und verständliche Hilfestellungen zum Thema Prüfungen nach den IDW-Standards erhalten Sie gern auf Anfrage in Ihrer Steuerkanzlei Müller-Greven.
